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Di. 22.02.11 - 11:00:17 mannik Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 5.555 |
[Zitat] 1. Es ist besser man informiert sich vorher bevor man etwas schreibt, dann irrt man sich weniger. 2. Wenn man sich irrt und darauf hingewiesen wird gilt wieder Punkt 1 3. Aber lies einfach meine Antwort an Gates bzw. die Antwort von Vippo Da steht geschildert wie so was bürokratisch vor sich geht. |
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Di. 22.02.11 - 11:01:24 vippo Registriert seit: Juni 2000 Posts: 6.509 Fan von: WSV Sterzing |
Wie ich sehe, bestätigt mannik die mir bekannte und von mir oben beschriebene Version, dass alleine die Carabinieri entscheiden, wie viele Leute sie schicken, deshalb wird`s wohl auch stimmen...
Und was die Weigerung betrifft, das Spiel weiterzuführen, bin ich geneigt, mich ropitalys Version anschließen, denn die Hinweise, dass es in der Meraner Kabine ordentlich Stunk gegeben hat, sind doch sehr dicht... P.S.: außerdem wär`s jetzt wohl auch langsam an der Zeit, dass sich der HC Meran offiziell dazu äußert, nicht? Dieser Beitrag wurde am 22.02.11 - 11:03:23 von vippo editiert! |
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Di. 22.02.11 - 11:07:06 mannik Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 5.555 |
[Zitat] Den Verband trifft hier keine Schuld. Aber eine gewisse Verantwortung hat er schon, denn für die Zusammensetzung des Sportrichteramtes ist er verantwortlich. Der Verband wurde mehrmals aufgefordert die Stellen kompetenter zu besetzen, weil sich in den letzten 2 Jahren die skurrilen Urteile gehäuft haben. Dieser Beitrag wurde am 22.02.11 - 11:07:45 von mannik editiert! |
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Di. 22.02.11 - 11:09:47 Ryan Registriert seit: Februar 2011 Posts: 618 |
@mannik
Wenn die Sicherheit bzw. die regelkonforme Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet ist, laut Urteil scheint daran ja was dran zu sein (siehe Strafe für WSV Sterzing) dann sind in diesem Falle nicht die Meraner die Auslöser der nicht Durchführbarkeit des Spiels sondern die Verantwortlichen der Stadionsicherheit (in diesem Falle der WSV Sterzing + Carabinieri von Sterzing...((Wenn deren Zusammenarbeit nicht klappt dann ist das eben deren Problem das sie zu lösen haben)). Meran hat laut Urteil einen Grund der nicht als nichtig angesehen wird gehabt im 3. Drittel nicht mehr anzutreten, der Auslöser des Grundes war aber der WSV Sterzing und die Stadionsicherheitsverantwortlichen, deshalb ist der Art. 9 nicht anwendbar um die Strafen der Meraner festzusetzen. Das Strafen bzw. Suspendierungen dann gelten sobald sie ausgesprochen werden ist in jeder Sportart so üblich. Auch Dopingsperren halten sich nicht an die Saisonszeiten. Strafe Sterzing ist gerechtfertigt, da es egal ist ob nun Spieler, Fans oder sogar auswärtige Fans trotz anwesenheit von Sicherheitskräften dazu führen das es eine Spielverzögerung oder Abbruch (in diesem Falle indirekten Abbruch) gibt. Der WSV Sterzing ist dafür verantwortlich das jedes Spiel im eigenen Stadion reibungslos und ohne Störungen durchgeführt werden kann. Dies war letzte Woche anscheinend nicht der Fall deshalb die kleine Verwaltungsstrafe. |
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Di. 22.02.11 - 11:17:05 Ryan Registriert seit: Februar 2011 Posts: 618 |
@mannik
Der Verein ist aber auch dazu verpflichtet die Carabinieri darauf hinzuweisen das es unter den Fans gewisse Gruppierungen gibt bzw. die Carabinieri darauf hinzuweisen ob nun der Bedarf nach mehreren Ordnungskräften besteht, sollte das Anfangskontingent nicht ausreichen. Wenn die Carabinieri am Ende nicht darauf reagieren dann ist das ein Kommunikationsproblem zwischen dem WSV Sterzing und den dort zuständigen Polizeikräften und ist am Ende ein Versäumnis des WSV Sterzing. Im Umkehrschluss ist also sehr wohl der WSV Sterzing verantwortlich. |
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Di. 22.02.11 - 11:18:27 ropitaly Registriert seit: Februar 2009 Posts: 1.970 Fan von: HC Eppan |
[Zitat] Meiner Meinung nach wird sich die offizielle Äusserung wohl an der Entscheidung des Sportrichters anlehnen und hat im Grunde rein gar nichts mit den Gründen der (einiger) Meraner Spieler zu tun |
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Di. 22.02.11 - 11:19:28 ropitaly Registriert seit: Februar 2009 Posts: 1.970 Fan von: HC Eppan |
@Ryan
Wenn die Carabinieri reagiert hätten, dann wäre wohl Ansoldi der erste gewesen, den man wegen Sachbeschädigung abführen hätte müssen oder nicht?? |
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Di. 22.02.11 - 11:26:41 vippo Registriert seit: Juni 2000 Posts: 6.509 Fan von: WSV Sterzing |
[Zitat] Wenn ich den Stadtpolizisten fünf Mal darauf hinweise, dass ein fremdes Auto im Halteverbot steht und dieser nicht darauf reagiert, dann habe ich ein Kommunikationsproblem mit dem Stadtpolizisten und bin schlussendlich selbst dafür verantwortlich, dass dieses fremde Auto dort steht, oder wie?!? P.S.: Noch einmal zum Mitschreiben: der Verein hat überhaupt keine Verpflichtung, die Carabinieri über die "Brisanz" des Spiels zu unterrichten, denn der Verein könnte unter Umständen ja nicht einmal über die dafür notwendigen Informationen verfügen. Dies ist einzig und allein Aufgabe der Carabinieri, die sich selbst darüber ein Bild machen müssen und ALLEINE über das Kontingent entscheiden. [Zitat] Wenn die Sicherheit bzw. die regelkonforme Durchführung des Spiels nicht mehr gewährleistet ist, laut Urteil scheint daran ja was dran zu sein (siehe Strafe für WSV Sterzing) dann sind in diesem Falle nicht die Meraner die Auslöser der nicht Durchführbarkeit des Spiels sondern die Verantwortlichen der Stadionsicherheit (in diesem Falle der WSV Sterzing + Carabinieri von Sterzing...((Wenn deren Zusammenarbeit nicht klappt dann ist das eben deren Problem das sie zu lösen haben)). Du klammerst Dich hier an einen Strohhalm, der nicht einmal existiert, denn der Einzige, der entscheiden darf, ob ein Spiel regelkonform weitergeführt werden kann, ist der Schiedsrichter. Was Du hier anführst, sind Scheinargumente, die nicht halten. Kein Spieler und kein Trainer haben zu entscheiden, was regelkonform ist und was nicht. Wenn also der Schiedsrichter sagt, dass das Spiel regelkonform weitergeführt werden kann, dann ist das so, punkt, aus, basta. Und außerdem: Du glaubst doch nicht etwa selber, dass ein Zwischenfall, wie es ihn fast jeden Spieltag in irgendeinem Stadion gibt, zu diesem Spielabbruch geführt hat, oder? Dieser Beitrag wurde am 22.02.11 - 11:32:52 von vippo editiert! |
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Di. 22.02.11 - 11:31:16 Ryan Registriert seit: Februar 2011 Posts: 618 |
@ropitaly
Nein. Gott sei Dank werden diese Dinge nicht Strafrechtlich bzw. Zivilrechtlich geregelt sondern obliegen dem Entscheid eines Sportgerichts, ansonsten könnten Spieler sich auch gegenseitig nach Verletzungen anzeigen und verklagen. |
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Di. 22.02.11 - 11:34:50 mannik Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 5.555 |
[Zitat] Es ist sinnlos mit dir den Inhalt zu erörtern, du versuchst die Vorgänge einfach total umzudrehen! Es wird ja allgemein gesagt, dass das Urteil so absurd ist, weil es nur in geringem Maße den Vorfällen entspricht, von daher kannst du eben das was im Urteil steht nicht für bare Münze nehmen. Wer sagt dir, dass die Carabinieri nicht auf eventuelle Probleme hingewiesen wurden? Zum Paradoxon des Urteils: Schon allein die Tatsache, dass da steht, dass der Trainer die Mannschaft aufgefordert hätte nicht mehr zu spielen “Questo Giudice ha richiesto un supplemento di rapporto arbitrale sull’episodio dal quale si evince che è stato l’allenatore a indurre la squadra H.C. Merano a non riprendere la partita”, zeigt dir, dass das folgliche Urteil von 3 Tagen Sperre völlig absurd ist (man hat sich ganz offensichtlich darauf beschränkt weil sonst die U18 Nationalmannschaft keinen Trainer mehr gehabt hätte). Übrigens Ansoldi. Dadurch dass er schon verwarnt worden war hätte es eigentlich eine Speilsperre geben müssen. Dieser Beitrag wurde am 22.02.11 - 11:36:32 von mannik editiert! |
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Di. 22.02.11 - 11:35:28 sebinho Registriert seit: Dezember 2010 Posts: 291 Fan von: HC Gherdëina |
Heute schon Dolomiten gelesen. Kommentar von Kurt Platter!!! | ||||||||
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Di. 22.02.11 - 11:39:01 mannik Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 5.555 |
@Ryan
Es ist besser du schreibst in diesem Zusammenhang nichts mehr, denn du kennst dich offensichtlich in der Materie nicht aus. Spieler verklagen sich sehr wohl. und nicht nur die, die Gerichtsbehörde greift zwischendurch auch schon selbst mal ein. Kommt immer wieder vor. Spieler werden auch zur Kasse gebeten wenn es zu mutwilliger Sachbeschädigung kommt. Kommt auch immer wieder vor. Ein Spieler bewegt sich nicht außerhalb des Gesetzes nur weil er gerade Schlittschuhe an hat! Dieser Beitrag wurde am 22.02.11 - 11:40:56 von mannik editiert! |
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Di. 22.02.11 - 11:41:32 ropitaly Registriert seit: Februar 2009 Posts: 1.970 Fan von: HC Eppan |
@Ryan
Achso, also kann ein Spieler die Strafbank ausseinandernehmen, die Plexigläser zerstören, in der Drittelpause Graffitis auf die Banden sprühen, die Mülleimer in der Kabine anzünden oder dem Zamboni die Reifen aufschlitzen...weil er sich ja gerade bei einem Eishockeyspiel befindet?? |
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Di. 22.02.11 - 11:43:06 Ryan Registriert seit: Februar 2011 Posts: 618 |
@vippo
Wenn das Halteverbot dein Privatgrund ist dann bist sehr wohl Du selber verantwortlich ob da jemand parkt oder nicht...das Stadion in Sterzing ist während des Hockeyspiels nicht ein öffentliches Gebäude sondern obliegt der Obhut des WSV Sterzing und auch nicht der Obhut der Carabinieri. Die Obhut über das Stadion und dessen Sicherheit obliegt dem WSV Sterzing. Der Einzige der Entscheiden kann ist also der Schiedsrichter...und die Schiedsrichter sind ausführende und Entscheidungsträger des Verbandes. Eines der Gremien des Verbandes ist das Sportgericht. Indirekt hat also das Sportgericht auch die Befugnis über die Schiedsrichter zu urteilen bzw. dessen Urteile zu widerlegen usw. Es werden auch nachträgliche Spielersuspendierungen vom Sportgericht ausgesprochen obwohl der Schiedsrichter keinen Vermerk auf den Spielberichtsbogen angeführt hat. Was die meraner Spieler und Trainer entschieden haben, was der Schiedsrichter entschieden hat, was die Sterzinger entschieden hätten ist alles hinläufig da das oberste Gremium den Fall bearbeitet hat und ein Urteil (basierend auf Zeugenaussagen und wahrheitskonformen Aussagen anstatt Spekulationen und Bargespräche) gesprochen hat. Der Grund des nicht-mehr-Antreten mag zweifelhaft sein und kann so oder so dargestellt werden, das der WSV Sterzing nicht ganz unschuldig am Ganzen ist lässt sich aber auch nicht ganz abstreiten. Skandalös oder nicht, meines Errachtens ein gutes Urteil da es weitere Rekurse usw. verhindert und die Sache damit gegessen ist, da sich was ja das wichtigste ist, am sportlichen nichts verändert hat oder beeinflusst wird. |
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Di. 22.02.11 - 11:50:42 Ryan Registriert seit: Februar 2011 Posts: 618 |
@mannik
Wichtig ist es mich zu kritisieren während man selber keine Fakten nennen kann sondern lediglich alles abstreiten bzw. als Falsch bezeichnet. Wann wurde ein Spieler verklagt von einem anderen Spieler ohne das der Spieler ausserhalb des sportlichen Bereichs nochmal eine Zivilrechtliche Klage angestrebt hat? Nenne mir einen Fall... Wann wurde ein Spieler (ohne extra Anklage von Seiten des betroffenen Vereins) wegen Sachbeschädigung belangt? Ein direktes Eingreifen der Sicherheitskräfte ist nicht üblich und eine automatische Klage bzw. ein automatisches Belangen ist nicht gewährleistet. Wenn eine Partei ausserhalb des sportlichen noch eine Extraklage beansprucht ist das durchaus möglich, das geht die anwesenden Sicherheitskräfte allerdings nichts an. (WSV Sterzing kann ja den Max Ansoldi verklagen wegen Sachbeschädigung, die dort anwesenden Carabinieri tun dies aber nicht automatisch und kein Staatsanwalt wird automatisch den Herrn Ansoldi belangen) Vielleicht ist es jetzt klarer... |
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