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Fr. 17.03.06 - 18:01:17 Alywer Registriert seit: August 2000 Posts: 1.709 Fan von: HC Bozen |
[Zitat] Na dann mal gratuliere an den Spitzenanwalt der Pusterer !!! [Zitat] So, un jetzt wolln wir nix mehr hören!!! [Zitat] Hon i jo glei gsogg !!! [Zitat] Un das gegen einen mafiösen Verein wie den HC-Bozen! Was erlauben FISG !!! [Zitat] Wahre Worte!!! Grüße, Alywer |
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Fr. 17.03.06 - 18:04:41 Tom Registriert seit: November 2001 Posts: 691 Fan von: HC Bozen |
[Zitat] Wahre Worte!!! Grüße, Alywer Kann mich hier nur anschliessen !! |
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Fr. 17.03.06 - 19:17:38 Sonic Registriert seit: Dezember 2005 Posts: 2.395 |
Freut euch nicht zu früh, meine Freunde aus der Hauptstadt! |
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Sa. 18.03.06 - 00:43:41 iceman Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 420 |
Ihr auch nicht in der Provinz | ||||||||
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So. 19.03.06 - 11:07:47 Mr.X Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 142 Fan von: HC Pustertal |
Ich glaube, daß der Rekurs des HC Pustertal doch innerhalb der FISG etwas Staub aufgewirbelt hat, den meines Wissens hat erstmals nicht RA Biasi den Fall behandelt, sondern ein anderer Sportrichter des Verbandes. Was die Tesserierung betrifft, gilt meines Wissens folgende Regelung: der Spieler kann tesseriert werden, wenn alle Dokumente vorliegen, die dazu benötigt werden (Transfer-Card, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, usw.). Dies gilt natürlich nur für Nicht-EU-Bürger. Allerdings hat sich in den letzten Jahren eine Praxis durchgesetzt, welche zu den bekannten Problemen führt: nach Vorlage des Tesserierungsgesuches durch den Verein stellt der Verband eine Spielerlaubnis aus mit dem Zusatz "sub judice" was bedeutet, daß der Spieler eingesetzt werden darf, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes (Spiel) alle Formalitäten erfüllt sind (siehe oben). Wird der Spieler trotzdem eingesetzt, wird das Spiel strafverifiziert. Laut mir sollte der Verband endlich Farbe bekennen und auch die Rekurse sowie deren Annahme oder Ablehnung öffentlich machen. Wenn alles regelkonfom geht, dann dürfte dies ja kein Problem darstellen. Zum jetztigen Zeitpunkt kommt allerdings für den Verband ein Rekurs höchst ungelegen. Wenn nämlich dem Rekurs des HC Pustertal stattgegeben wird, dann gibt es fast sicher ein "Erdbeben". Das kann man sich jetzt nicht mehr leisten, denn dann wird die gesamte Meisterschaft der Lächerlichkeit preisgegeben. Das Ganze kurz vor Beginn der A-WM und vor den Verbandswahlen. Dass dabei die derzeitigen Funktionäre schlechte Karten haben, ist klar. Zudem muss sich die Abteilung Eishockey von der FISG trennen und einen eigenen Verband gründen. So fordert es die IIHF seit mehreren Jahren. Geschieht dies nicht, dann verliert Italien international alle Rechte (Teilnahme an internationalen Turnieren, Weltmeisterschaften, usw.). Gerne lasse ich mich von besseren Argumenten überzeugen. |
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So. 19.03.06 - 12:43:15 iceman Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 420 |
Ra Biasi hatte zuviel zu tun..außerdem soll Ra Biasi als Sportrichter abgelösst werden..endlich..einer von einer anderen Stad und Region | ||||||||
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So. 19.03.06 - 13:32:19 maxl Registriert seit: April 2002 Posts: 1.550 Fan von: HC Pustertal |
Warum weißt du denn das so genau, daß er so viel zu tun hatte? Etwa doch Kontakte und Beziehungen?????? | ||||||||
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So. 19.03.06 - 16:17:40 mannik Registriert seit: Oktober 2005 Posts: 5.555 |
Was die Tesserierung betrifft, gilt meines Wissens folgende Regelung:
der Spieler kann tesseriert werden, wenn alle Dokumente vorliegen, die dazu benötigt werden (Transfer-Card, Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, usw.). Dies gilt natürlich nur für Nicht-EU-Bürger. Allerdings hat sich in den letzten Jahren eine Praxis durchgesetzt, welche zu den bekannten Problemen führt: nach Vorlage des Tesserierungsgesuches durch den Verein stellt der Verband eine Spielerlaubnis aus mit dem Zusatz "sub judice" was bedeutet, daß der Spieler eingesetzt werden darf, wenn zum Zeitpunkt des Einsatzes (Spiel) alle Formalitäten erfüllt sind (siehe oben). Erlaube mir meinen Senf dazu zu geben, um dem Spuk um Ausländer die widerrechtlich eingesetzt worden wären ein Ende zu bereiten. Das Rundschreiben des CONI Nr.43/P.O. vom 18. Dezember 2000 über "Norme sui visti, sull`ingresso e soggiorno degli stranieri in Italia" besagt (im Original, damit es nicht heißt irgendeine Mafia hätte an der Übersetzung gebastelt;-)) I visti per attività sportiva saranno d`ora in poi denominati visti per "LAVORO SUBORDINATO/SPORT" o per "LAVORO AUTONOMO/SPORT" (Art. 26 del T.U. 286/1998 e dall`art. 40 - comma 17 - del D.P.R. 394/1999). Il visto per "Lavoro Subordinato/Sport o il visto per "Lavoro Autonomo/Sport" consente l`ingresso, ai fini di un soggiorno di breve o lunga durata e a tempo determinato o indeterminato, allo straniero che sia chiamato in Italia a prestare un`attività lavorativa a carattere sportivo. Und weiter: La Società che intenda ingaggiare uno straniero, dovrà inoltrare formale richiesta di visto per "Lavoro Subordinato/Sport" e "Lavoro Autonomo/Sport": alla Federazione Nazionale di appartenenza che la trasmetterà al C.O.N.I. confermando il requisito dell`affiliazione della società richiedente; allo straniero che dovrà esibirla alla Rappresentanza Diplomatica o Consolare italiana ai fini del rilascio del visto; Zur Aufenthaltsgenehmigung: Lo sportivo straniero dovrà, entro 8 giorni dall`ingresso in Italia, richiedere il permesso di soggiorno alla Questura territorialmente competente. La documentazione che lo straniero dovrà esibire al fine di ottenere il rilascio del permesso di soggiorno è la seguente: modulo da compilare; 4 foto-tessera; fotocopia del passaporto (pagine relative all`identificazione, alla validità e al visto specifico); marca da bollo; copia del contratto di "Lavoro Subordinato/Sport" o di "Lavoro Autonomo/Sport" per lo svolgimento dell`attività sportiva. Spielberechtigt ist der Spieler nur, wenn Visum und Aufenthaltsgenehmigung OK sind. Für EU-Bürger (auch Letten sind EU-Bürger)ist natürlich alles viel einfacher. War zwar lang aber hoffentlich hilfreich. Dieser Beitrag wurde am 19.03.06 - 16:31:52 von mannik editiert! |
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Mo. 20.03.06 - 08:23:40 joes Registriert seit: Februar 2002 Posts: 543 Fan von: WSV Sterzing |
[Zitat] Wer sagt das? eu-bürger brauchen zwar keine aufenthaltsgenehmigung, aber eine arbeitsgenehmigung brauchen sie trotzdem. also ist es im endeffekt dasselbe, denn eine aufenthaltsgenehmigung bekommst du immer, wenn du eine arbeitsgenehmigung hast. |
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